Baumkontrolle / Baumbegutachtung
Als BaumeigentümerInnen haften Sie für die Verkehrssicherheit Ihrer Bäume. Diese Verkehrssicherungspflicht für Bäume ergibt sich aus verschiedenen Urteilen (u.a. BGH 21.01.1965 und BGH 04.03.2004).
Als BaumeigentümerInnen sind Sie auf dieser Grundlage verpflichtet Ihre Bäume auf Schäden zu kontrollieren. Grundsätzlich können Sie die Baumkontrollen selbst durchführen, da Sie nur für offensichtliche Schäden haften (Totholz, Pilzfruchtkörper, Risse etc.). Diese Kontrollen müssen dokumentiert werden, da Sie bei einem Schadensfall in der Beweispflicht sind.
Als zertifizierter Baumkontrolleure kümmern wir uns um die Verkehrssicherheit Ihrer Bäume und durch ein digitales Kataster kommen Sie der Dokumentationspflicht nach.
Während der Baumkontrolle führen wir eine reine Sichtkontrolle der Bäume durch und dokumentieren evtl. Schäden und bestimme Maßnahmen die notwendig sind, um die Verkehrssicherheit ‚wiederherzustellen‘. Dies kann z.B. eine Fällung, das Entfernen von Totholz, das Einkürzen einer Baumkrone, aber auch die Beauftragung eines Gutachtens (Eingehende Untersuchung) sein. Diese Maßnahmen sind mit einer Frist belegt und müssen im Nachgang von Ihnen in Auftrag gegeben werden um die Verkehrssicherheit wiederherzustellen. Sind alle Maßnahmen fristgerecht bearbeitet worden, sind Sie Ihrer Verkehrssicherungspflicht für diesen Kontrollintervall nachgekommen.